wbx stationenTrockene Vegetation und hohe Temperaturen: In den heißen Sommermonaten genügt bereits eine fahrlässig weggeworfene, glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen. Vegetationsbrände können sich bei anhaltender Trockenheit rasend schnell ausbreiten. 

Eine bundesweit einheitliches Warnstufenmodell regelt seit 2014 die Waldbrandgefahren.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila). 

Er dient den zuständigen Behörden und Organisationen als Information zur aktuell herrschenden Waldbrandgefahr und Entscheidungsgrundlage für damit im Zusammenhang stehende Regelungen.

Die aktuelle Einstufung (Index) kann beim Deutschen Wetterdienst abgerufen werden.
Bitte noch das entsprechde Bundesland auswählen.

Alleine aus dem Waldbrandgefahrenindex ergeben sich keine fest umrissenen Verbote oder Gebote zum Umgang mit offenen Feuer in Wald und in der freier Landschaft. 

 

Niedersächsisches Landeswaldgesetz: 

Gemäß dem Niedersächsischen Landeswaldgesetz ist laut § 35 in der Zeit vom 1.März bis 31. Oktober verboten im Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon, ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Das ganze gilt unabhängig von der jeweiligen Waldbrandwarnstufen!

Weiterhin kann die zuständige Behörde nach §35 in Zeiten besonders hoher Waldbrandgefahr (bei Bsp. Index 4 oder 5) durch eine Verordnung den Zutritt zum Wald, Moor oder Heide verbieten die Verbote über den Zeitraum vom 1.März bis 31. Oktober ausdehnen oder weitergehende Bestimmungen treffen.

   

Um Wald- und Flurbrände zu vermeiden sollten folgende Hinweise beachtet werden:
 
  • + gemäß NWaldLG § 35 Verbot von offenen Feuer und Grillaktivitäten sowie Rauchen im / am Wald in der Zeit vom 01.03 - 31.10!

  • + darüber hinaus sollte ab WBI 4 grundsätzlich kein offenes Feuer gemacht werden! 
  • + Zigarettenkippen nicht in Wald und Flur entsorgen!

    + Kraftfahrzeuge nicht auf Wiesen und hohem Gras abstellen!

    + Anfahrwege für Feuerwehr freihalten!

    + Brände unverzüglich der Feuerwehr unter Notruf 112 melden! 

  • + Feuerwehr wenn möglich einweisen.
  • + Löschversuche unter Berücksichtigung des Eigenschutzes
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  • Die ausführliche Beschreibung des Waldbrandgefahrenindexes (WBI) des Deutschen Wetterdienstes stellen wir HIER als PDF-Datei bereit.

 

 Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).